Wohnungsgeberbescheinigung — Pflicht, Fristen & Muster 2026
Bei jedem Einzug in eine neue Wohnung brauchen Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung (WGB) für die Anmeldung beim Bürgeramt. Seit November 2015 ist diese Bescheinigung nach §19 Bundesmeldegesetz (BMG) gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Ratgeber erklärt, wer die WGB ausstellen muss, welche Fristen gelten und wie Sie den Prozess digital vereinfachen.
Was ist die Wohnungsgeberbescheinigung?
Die Wohnungsgeberbescheinigung — auch Vermieterbestätigung oder Wohnungsgeberbestätigung genannt — ist ein Dokument, mit dem der Vermieter den Einzug eines Mieters bestätigt. Sie wurde mit der Novelle des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 eingeführt und ersetzt die frühere Abmeldebescheinigung des Vermieters.
Die WGB dient der Bekämpfung von Scheinanmeldungen: Ohne Bestätigung des Wohnungsgebers kann sich niemand unter einer fremden Adresse anmelden. Das Meldewesen bleibt so zuverlässig und aktuell.
Wann brauchen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung?
Eine WGB ist bei jedem Einzug erforderlich — egal ob Erstbezug, Umzug innerhalb derselben Stadt oder Zuzug aus einer anderen Gemeinde. Ohne diese Bescheinigung kann das Bürgeramt die Anmeldung des Wohnsitzes verweigern.
Typische Szenarien:
- Einzug in eine Mietwohnung
- Einzug in eine Eigentumswohnung (Eigentümer stellt sich selbst die Bescheinigung aus)
- Untervermietung (Hauptmieter stellt die Bescheinigung aus)
- Einzug in eine WG (jeder neue Mitbewohner braucht eine eigene WGB)
Welche Angaben sind erforderlich?
Die Wohnungsgeberbescheinigung muss nach §19 BMG folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter oder Eigentümer)
- Name der meldepflichtigen Person (Mieter)
- Anschrift der Wohnung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Datum des Einzugs
- Bestätigung des Ein- oder Auszugs (Ankreuzfeld)
- Unterschrift des Wohnungsgebers
Optional, aber empfehlenswert: Angabe, ob es sich um den alleinigen oder einen weiteren Wohnsitz handelt.
Fristen und Bußgelder
Das Bundesmeldegesetz sieht klare Fristen und empfindliche Strafen vor:
- Frist für den Wohnungsgeber: Die Bescheinigung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausgestellt werden.
- Frist für den Mieter: Die Anmeldung beim Bürgeramt muss ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
- Bußgeld bei Verstoß: Wer die Bescheinigung nicht oder verspätet ausstellt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
- Scheinanmeldung: Wird eine falsche Bescheinigung ausgestellt (z. B. für eine Person, die gar nicht einzieht), drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld.
Wohnungsgeberbescheinigung digital erstellen mit Protocasa
Statt ein separates Formular auszufüllen, können Sie die WGB automatisch beim Einzugsprotokoll erstellen lassen. Mit Protocasa funktioniert das so:
- Einzugsprotokoll erstellen: Erfassen Sie Immobilie, Wohnung, Mieter und Einzugsdatum wie gewohnt in der App.
- WGB wird automatisch generiert: Alle Pflichtangaben nach §19 BMG werden aus dem Protokoll übernommen — Name des Wohnungsgebers, Mieter, Adresse und Einzugsdatum.
- PDF als Anlage: Die Wohnungsgeberbescheinigung wird automatisch als PDF an das Übergabeprotokoll angehängt und kann per E-Mail versendet werden.
Im Business-Tarif können Hausverwaltungen zusätzlich ein eigenes WGB-Profil mit Firmenlogo und individuellen Angaben hinterlegen. So erhalten alle Mitarbeiter ein einheitliches Dokument.
Häufige Fragen zur Wohnungsgeberbescheinigung
Wer muss die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen?
Der Wohnungsgeber — also der Vermieter, Hauptmieter (bei Untervermietung) oder Eigentümer — ist gesetzlich verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen. Bei Hausverwaltungen kann die Verwaltung dies im Auftrag des Eigentümers übernehmen.
Welche Frist gilt für die Wohnungsgeberbescheinigung?
Der Wohnungsgeber muss die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen. Der Mieter benötigt sie für die Anmeldung beim Bürgeramt, die ebenfalls innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss.
Was passiert, wenn die Wohnungsgeberbescheinigung nicht ausgestellt wird?
Wird die Bescheinigung nicht oder verspätet ausgestellt, droht dem Wohnungsgeber ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Bei Ausstellung einer falschen Bescheinigung (Scheinanmeldung) können bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Kann ich die Wohnungsgeberbescheinigung digital erstellen?
Ja, mit Protocasa wird die Wohnungsgeberbescheinigung automatisch beim Einzugsprotokoll erstellt. Alle erforderlichen Angaben werden aus dem Protokoll übernommen und als PDF angehängt — ohne separates Formular.
Brauche ich eine Wohnungsgeberbescheinigung auch bei Untervermietung?
Ja, auch bei Untervermietung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. In diesem Fall stellt der Hauptmieter als Wohnungsgeber die Bescheinigung für den Untermieter aus.
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